Oracle scheitert gegen Google, Richter rettet uns alle

1 Jun

Zuerst einen Dank an den Richter des Verfahrens von Oracle gegen Google zum Thema Java vs. Dalvik. Sein Freispruch für Google ist ein Segen für alle.

Hätte sich der Richter anders entschieden, würden wir bald keine kompatiblen Fremdanwendungen mehr finden können. Serverdienste wie Samba wären unmöglich, aber auch Projekte wie Wine wären nicht mehr in einer Grauzone, sondern bereits offiziell Illegal.

So aber hat der Richter korrekt erkannt:

… dass der allgemeine Namensraum der APIs durchaus kreative Elemente enthält, zugleich aber eine präzise Kommandostruktur habe. Und diese Kommandostruktur falle unter Abschnitt 102(b) des Copyright Act und sei daher nicht urheberrechtlich schützbar. Es sei notwendig, diese Struktur zu kopieren, um Interoperabilität sicherzustellen.
(Golem)

Dieses Urteil gilt zwar nur für die USA, doch dort viele wichtige Hightec Firmen zu finden sind, ist dies ein wegweisende Entscheidung.

Damit sind Google und Android zumindest in diesem Punkt erst einmal sicher, auch wenn dies sicherlich noch nicht gänzlich ausgestanden ist. So schnell dürfte Oracle nicht aufgeben.

Damit hat die sympathischere Firma gewonnen.



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